Vertragsbedingungen für unsere Reinigungsdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FinanMothp Reinigungsservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
FinanMothp Reinigungsservice
Rosental
44135 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 163 4401295
E-Mail: [email protected]
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Vor Vertragsschluss führt der Auftragnehmer in der Regel eine kostenlose Besichtigung der zu reinigenden Räumlichkeiten durch. Das hierauf basierende Angebot ist 30 Tage gültig.
Verträge können als Einzelaufträge oder als Dauerverträge abgeschlossen werden. Dauerverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 3 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Reinigungsplan. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Zusatzleistungen wie Fensterreinigung außen, Teppichreinigung, Polsterreinigung oder Winterdienst werden gesondert berechnet und bedürfen einer schriftlichen Beauftragung.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ab 25€ pro Stunde
Ab 22€ pro Stunde
Ab 3€ pro m²
Bei Dauerverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten behält sich der Auftragnehmer vor, die Preise einmal jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachhinein. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind. Schlüssel werden vom Auftragnehmer sicher verwahrt und nur an autorisierte Mitarbeiter ausgegeben.
Die Reinigungsarbeiten werden zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Änderungen der Arbeitszeiten bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.
Der Auftragnehmer bringt alle erforderlichen Reinigungsmittel und Geräte mit, soweit nicht anders vereinbart. Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Handtücher oder Seife sind vom Auftraggeber zu stellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich als Leistung vereinbart.
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen.
Sicherstellung des Zugangs zu den zu reinigenden Räumlichkeiten
Information über besondere Gefahren oder Sicherheitsvorschriften
Entfernung von persönlichen Gegenständen von zu reinigenden Flächen
Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Verspätete Schadensmeldungen können zum Ausschluss von Ersatzansprüchen führen.
Nicht gehaftet wird für:
Dauerverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Bei Vertragsende sind alle noch offenen Rechnungen sofort fällig. Überlassene Schlüssel sind unverzüglich zurückzugeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, ohne dass hierdurch Schadensersatzansprüche entstehen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne: